Vertragskündigung
Gesetzliche Frist zur Kündigung von Versicherungsverträgen:
Der Versicherungsnehmer muss die Kündigung des Vertrages, schriftlich mit einer Kopie des Ausweise bei Der Versicherungsgesellschaft beantragen und zwar mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf des Vertrages. Kündigungen außerhalb dieser Frist werden nicht bearbeitet. Alle Versicherungsverträge in Spanien verlängern sich automatisch um 2 Jahr, wenn diese nicht in der Frist von 1 monat Vor Ablauf gekündigt werden.
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Vertragskündigung DKV
Verträge der DKV haben als Ablaufdatum immer den 31.12 müssen also spätestens am 30.11 gekündigt werden.